Dass befristete Verträge an den Hochschulen eher die Regel als die Ausnahme sind, ist kein Geheimnis. Die meisten Wissenschaftler/-innen wissen auch, dass dabei besondere Regeln gelten, die sich vom allgemeinen Arbeitsrecht unterscheiden: das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Große Unsicherheit herrscht dagegen oft bei der Frage, was das für die individuelle Laufbahn bedeutet.
Zwölf-Jahres-Regel, Drittmittelbefristung, Anrechnung von . . . → Read More: …und raus bist Du? Veranstaltung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz an der Uni Jena
