Stellungnahme der ver.di zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Nachdem hier im Blog ja bereits über die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes berichtet wurde, hat ver.di nun auch eine offizielle Stellungnahme zum Thema veröffentlicht, die sich im Tenor mit dem Blog-Kommentar deckt, aber im Detail nochmals neue Aspekte beleuchtet. Deshalb hier der entsprechende Link:

http://fairspektive.de/wp-content/uploads/2011/03/info-evaluation-wissenschaftszeitvertragsgesetz.03.113.pdf

12-Monate “Bewährung”

Wissenschaftsministerin Schavan zeigt sich zufrieden mit Befristungsregelungen, obwohl Evaluation beunruhigende Ergebnisse bringt.

Über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) habe ich an verschiedenen Stellen bereits berichtet. Immerhin handelt es sich um die zentrale Regelung für Fragen der Befristung in der Wissenschaft. Insbesondere habe ich schon darauf hingewiesen, dass der Bericht über die Evaluation der Wirkungen des Gesetzes schon seit Monaten beim Bundesforschungsministerium (BMBF) auf Halde liegt, was natürlich zu einer Menge Spekulationen Anlass gibt.  Vorgestern traten BMBF und die mit der Evaluation beauftragte HIS GmbH nun mit einer Pressemitteilung und einer dreiseitigen Zusammenfassung der Ergebnisse an die Öffentlichkeit. Der Tenor kommt gleich in der Überschrift der Pressemitteilung zum Ausdruck:

“Zeitvertragsgesetz hat sich bewährt”

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Fairspektive zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz in der TAZ

Als eine der wenigen überegionalen Medien (zumindest so weit ich das bisher gesehen habe) hat die TAZ heute über die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgestzes berichtet und ich hatte die Gelegenheit unsere Position darzustellen.

Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz lässt auf sich warten

UPDATE: Das BMBF und die beauftragte HIS GmbH haben heute (9.3.2011) endlich Ergebnisse der Evaluation vorgestellt, allerdings in äußerst knapper Form und mit dem Tenor:

“Befristungsvorschriften in der Wissenschaft haben sich bewährt”

Angesichts des Evaluationsergebnisses, dass die Hälfte der Wissenschaftler/-innen Verträge hat, die kürzer als 12 Monate laufen, stellt sich die Frage, für wen sich diese Regelungen bewährt haben.

Ein ausführlicher Kommentar zur Evaluation folgt morgen.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gehört zu den zentralen Stellschrauben für wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Hier wird geregelt, dass Verträge in der Wissenschaft für die Dauer von 6 Jahren vor und 6 Jahren nach der Promotion befristet werden dürfen und auch danach immer wieder, solange mehr als die Hälfte der Stelle durch Drittmittel finanziert wird. Das erste war bereits aus der Vorläuferregelung, dem Hochschulrahmengesetz (HRG) bekannt. Das letzte wurde mit dem WissZeitVG 2007 eingeführt. ver.di hat schon damals Zweifel angemeldet, dass das im besten Interesse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sein könne, ermöglicht es doch Fristverträge bis zur Verrentung. Deshalb wurde vereinbart die Auswirkungen des Gesetzes nach einigen Jahren zu evaluieren. Die Aufgabe hat das Continue reading Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz lässt auf sich warten