UPDATE: Das BMBF und die beauftragte HIS GmbH haben heute (9.3.2011) endlich Ergebnisse der Evaluation vorgestellt, allerdings in äußerst knapper Form und mit dem Tenor:
“Befristungsvorschriften in der Wissenschaft haben sich bewährt”
Angesichts des Evaluationsergebnisses, dass die Hälfte der Wissenschaftler/-innen Verträge hat, die kürzer als 12 Monate laufen, stellt sich die Frage, für wen sich diese Regelungen bewährt haben.
Ein ausführlicher Kommentar zur Evaluation folgt morgen.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gehört zu den zentralen Stellschrauben für wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Hier wird geregelt, dass Verträge in der Wissenschaft für die Dauer von 6 Jahren vor und 6 Jahren nach der Promotion befristet werden dürfen und auch danach immer wieder, solange mehr als die Hälfte der Stelle durch Drittmittel finanziert wird. Das erste war bereits aus der Vorläuferregelung, dem Hochschulrahmengesetz (HRG) bekannt. Das letzte wurde mit dem WissZeitVG 2007 eingeführt. ver.di hat schon damals Zweifel angemeldet, dass das im besten Interesse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sein könne, ermöglicht es doch Fristverträge bis zur Verrentung. Deshalb wurde vereinbart die Auswirkungen des Gesetzes nach einigen Jahren zu evaluieren. Die Aufgabe hat das Continue reading Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz lässt auf sich warten