Dass befristete Verträge an den Hochschulen eher die Regel als die Ausnahme sind, ist kein Geheimnis. Die meisten Wissenschaftler/-innen wissen auch, dass dabei besondere Regeln gelten, die sich vom allgemeinen Arbeitsrecht unterscheiden: das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Große Unsicherheit herrscht dagegen oft bei der Frage, was das für die individuelle Laufbahn bedeutet.
Zwölf-Jahres-Regel, Drittmittelbefristung, Anrechnung von Berufstätigkeit, Stipendien oder Erziehungszeiten: Die Situation ist unübersichtlich, auch weil das WissZeitVG vieles in das Ermessen der einzelnen Wissenschaftseinrichtung stellt. Die Ungewissheit gipfelt vielfach in der Frage: Bin ich irgendwann raus?
Deshalb laden wir vom Projekt Fairspektive mit ver.di gemeinsam mit dem Personalrat der Friedrich-Schiller-Universität zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung rund um das Thema WissZeitVG und Befristungen ein. Karsten Horn vom Personalrat der FSU und Matthias Neis vom Projekt Fairspektive werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen über Handlungsoptionen diskutieren.
