Zielvereinbarungen als zentrales Steuerungsinstrument zwischen den Bundesländern und ihren zunehmend autonomen Hochschulen sind nichts Neues. Im Prinzip handelt es sich dabei um Verträge, in denen sich die beiden Partner verpflichten, bestimmte Dinge zu tun, um ein vereinbartes Ziel zu erreichen. Wir wollen auf den Sinn und Unsinn dieses Instrumentes hier nicht eingehen. Inhaltlich geht es in den Zielvereinbarungen meist um Hochschulprofile, bestimmte Programme, die aufgelegt werden sollen und sehr häufig um allgemeine Aussagen zur besonderen Bedeutung von diesem und jenem. Das ist auch in den neuesten Zielvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen nicht anders. Aufhorchen läßt allerdings, dass die Arbeitsbedingungen dort künftig eine besondere Rolle spielen sollen. Ausdürcklich heißt es:
“Die Hochschulen des Landes werden gemeinsam mit dem MIWF NRW [Landeswissenschaftsministerium. - Anm. M.N.] einen Rahmenkodex “Gute Arbeit an Hochschulen” entwickeln und vereinbaren, der sich am Leitbild der “Guten Arbeit” orientiert. Hierzu gehört insbesondere ein verantwortungsvoller Umgang mit Befristungen von Arbeitsverhältnissen.” [siehe hier, § 10]
Nicht nur, dass hier eine Vereinbarung zu bestimmten Standards bei den Arbeitsbedingungen angestrebt wird, sie soll sich an dem Konzept der “Guten Arbeit” orientieren, wie es die Gewerkschaften entwickelt haben. Der “Index Gute Arbeit” bezieht dabei sowohl materielle Fragen, wie auch Aspekte der Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit mit ein. Macht das Land hier ernst, dann müßten sich die Hochschulen umfassend mit der Qualität ihrer Arbeitsbedingungen auseinandersetzen und hoffentlich auch Konsequenzen ziehen. Die Betonung der Befristungsfrage ist natürlich für wissenschaftlich Beschäftigte von besonderem Interesse, denn wie verbreitet diese Praxis ist und wie sehr sie sich auf die gesamte Arbeitsqualität auswirkt, haben wir schon oft nachgewiesen. NRW könnte hier zum Vorreiter einer ernsthaften politischen Veränderung der Arbeitsbedingungen an Hochschulen werden, die über die verbreitete Antragsprosa hinausgeht.
Allerdings lassen auch diese Zielvereinbarungen viel Raum für Interpretationen. Wie konkret und bindend so ein Codex sein wird, bleibt unbestimmt und die Verpflichtung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Befristung haben die Arbeitgeber bereits in den Tarifverträgen immer wieder abgegeben. Angesichts von 85 % befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter sieht man, was Verantwortung offenbar auch bedeuten kann. Wie wirksam die Zielvereinbarung “Gute Arbeit” tatsächlich wird hängt also von einer Reihe Faktoren ab; zuforderst, wie die Neuwahlen im Mai in NRW ausgehen. Man unterstellt sicher niemandem etwas, wenn man vermutet, dass dieses Vorhaben bei einer anderen Regierungskoalition schnell Rhein und Ruhr hinabfließen und in Vergessenheit geraten könnte.
